Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für jeden deutlich sichtbar und jederzeit zugänglich auf der website
sandra-rueder-moeller.de veröffentlicht. Bei Vertragsabschluss werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von beiden Vertragspartnern akzeptiert.

Geltungsbereich

Die AGBs gelten für die Inanspruchnahme aller angebotenen Leistungen von Sandra Rüder-Möller (Trainerin) nach Maßgabe des zwischen ihr und dem Teilnehmer/Kunden geschlossenen Vertrages.

Anmeldung/Teilnahme

Zur Kursstundenteilnahme ist eine verbindliche Anmeldung per Email oder telefonisch notwendig. Da die Teilnahmeplätze limitiert sind, kann ohne verbindliche Anmeldung kein Platz garantiert werden. Anmeldungen zu Kursen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung zu einem Kurs nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt. Im Falle von Sonderveranstaltungen gelten entsprechend veröffentlichte Bedingungen und Stornierungsfristen. Eine nur teilweise Teilnahme an einem Kurs ergibt nicht das Recht auf einen Ersatz oder eine Rückerstattung.

Entgelt und Zahlungsbedingungen

Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Teilnahmeentgelt vor Beginn des Kurses zu bezahlen. Bezahlungen erfolgen vorab per Überweisung oder können vor Ort bar entrichtet werden.

Rücktritt des Teilnehmers/Stornierung

Die Teilnahme an einem Kurs kann bis 24 Stunden vor Kursbeginn kostenfrei zurückgezogen werden. Danach wird der volle Kurspreis fällig. Der Teilnehmer hat dann die Möglichkeit eine Ersatzperson zu stellen. Bei Nichterscheinen zum Kursbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig.

Rücktritt der Trainerin

Die Trainerin ist berechtigt, aus wichtigem Grund Kurstermine abzusagen, ungeachtet sonstiger Gründe.
In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Kursentgelte gutgeschrieben oder voll zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu. Die Teilnehmer werden in dem Falle einer Absage rechtzeitig informiert.

Personal Training

Grundsätzlich dauert ein Personal Training, je nach gebuchtem Abonnement, 60 oder 90 Minuten.
Der Kunde definiert in Zusammenarbeit mit Sandra Rüder-Möller (Personal Trainerin) seine Wünsche und Ziele für das Personal Training. Auf dieser Basis wird der vertragliche Leistungsumfang individuell bestimmt und gegebenenfalls kurzfristig aufgrund mündlicher Absprachen angepasst.

Leistungspflichten der Personal Trainerin nach Inhalt, Ort und Zeit

Die Personal Trainerin erarbeitet zusammen mit dem Kunden das gewünschte Training und sonstige Leistungen. Der daraus resultierende Trainingsplan und ähnliches wird Vertragsbestandteil. Sonstige Leistungen der Personal Trainerin, wie z.B. Analysen, Ernährungspläne und Empfehlungen, werden dem Kunden in der Regel nach Absprache und  nach vereinbartem Zusatzhonorar zur Verfügung gestellt.

Die Personal Trainerin erbringt ihre Leistungen auf Wunsch des Kunden in dessen Unternehmen, in dessen privater Umgebung, Hotels, im Fitness- Studio oder Outdoor.

Terminvereinbarungen und Zahlungspflichten bei fehlender oder verspäteter Teilnahme

Einzeltermine finden nur nach individueller und konkreter Terminvereinbarung zwischen dem Kunden und der Personaltrainerin statt. Terminänderungen und Terminabsagen müssen per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Sagt der Kunde nicht mindestens 24 Stunden vor einer bereits festgelegten Trainingseinheit ab, so ist die Personal Trainerin berechtigt, als Entschädigung das Honorar für eine gesamte Trainingseinheit zu beanspruchen. Dieses gilt nicht bei einer schwerwiegenden Erkrankung des Kunden.

Bei Nichterscheinen zu einer festgelegten Trainingseinheit wird das volle Entgelt fällig. Bei verspäteter Teilnahme eines Termins ist die Personal Trainerin nur verpflichtet, die verbliebene Zeit der Trainingseinheit zu leisten.
Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch die Personal Trainerin können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Die bereits bezahlte, nicht eingehaltene Trainingseinheit wird gutgeschrieben.
In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaub etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

Kann ein Abonnement nicht mehr genutzt werden (Krankheit, berufliche Veränderung, etc.), so kann die Dienstleistung zu einem späteren Zeitpunkt bezogen werden oder an eine andere Person übertragen werden. Es werden keine Trainings aus Abonnements bar zurückbezahlt.

Sollte der Kunde aus nicht ersichtlichen Gründen die noch offenen Trainingseinheiten eines Abonnements nicht nutzen, verfallen diese nach einem Jahr ab Buchung des Abonnements.

Außentermine und Schlechtwetter

Sobald ein Außentermin vereinbart ist, kann dieser wegen schlechtem Wetter unter gegenseitigem Einverständnis und nach kurzfristiger Absprache verschoben werden oder auf einen anderen Ort verlegt werden. Sobald keine kurzfristige Absage oder Verlegung erfolgt, findet der Termin zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort statt.

Entgelt und Zahlungsbedingungen

Grundsätzlich gilt Vorkasse als vereinbarte Zahlungsmodalität. Abweichungen von dieser Regelung bedürfen der vorherigen Absprache und der ausdrücklichen Bestätigung der Personal Trainerin. Anfallende Kosten bei der Nutzung externer Trainingsanlagen, z.B. Schwimmbäder, Fitness-Studios, etc. werden in der jeweils anfallenden Höhe vom Kunden getragen.

Reisekosten

Kosten bei Reisen in Verbindung mit Übernachtungen werden vom Kunden in voller Höhe übernommen.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Alle vom Kunden dokumentierten und kommunizierten Angaben zu Ihrer Person werden vertraulich und unter Datenschutzrichtlinien behandelt. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
Die Trainerin, Sandra Rüder-Möller, schließt gegenüber dem Kunden jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht. Eine Haftungsverzichtserklärung ist vom Kunden bei einem Personal Training zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der Vertraglichen Vereinbarungen.

Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit

Sollte eine der Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Soweit die Bestimmungen unwirksam geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird Hamburg vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.